Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB
1. Eingesetzt werden professionelle, qualifizierte und individuell erfahrene DJ's, Künstler, Band's
& Catering-Agenturen (im weiterem Text nur "Künstler" genannt) die für namhafte
Unternehmen, renommierte Club's & Veranstalter aktiv sind.
2. Falls die Vertragspartner die Veranstaltung aus irgendeinem Grund nicht durchführen können,
zahlt der schuldhafte Vertragspartner dem anderen Vertragspartner, das vereinbarte Honorar mit
Umsatzsteuer (ausgenommen höhere Gewalt).
Entfällt der Auftritt durch Verschulden des Künstlers, ist dieser zum Schadensersatz, max.
jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Honorars, verpflichtet.
3. Für die Buchung eines Discjockey's sollten Sie folgendes beachten:
Die Musikrichtungen werden auf jeder Veranstaltung spezifisch abgespielt, so dass Sie nur Ihre
favorisierten Musikstilrichtungen angeben sollten.
Wir bieten Ihnen DJ's an die gleicher weise in der Lage sind verschiedene Musikrichtungen darzubieten,
so dass das Musikprogramm ohne große Probleme am Veranstaltungsort erweitert werden kann, sowie
DJ's die mit Ihrer Musik nur eine bestimmte Zielgruppe erreichen.
Für die Auswahl steht Ihnen 'DJ Alex S. Music+Events’ beratend zur Seite.
4. Jede Räumlichkeit benötigt verschiedene Beschallungsanlagen oder Lichteffekte, so dass diese
nach bedarf von 'DJ Alex S. Music+Events’ für Ihre Veranstaltung zusammengestellt werden können.
Die anfallenden Auf- & Abbauarbeiten sind im Preis enthalten.
5. Jedem Veranstalter ist es freigestellt die Anlage auf eigenem Wege zur Verfügung zu stellen,
jedoch muss diese einen qualitativ guten Zustand aufweisen und professionelle Künstler Darbietungen
zulassen.
z.B. Equipment für einen DJ:
1 Mischpult mit 3-fach Klangregelung, Crossfader
1 Mikrofon
2 Plattenspieler mit Direktantrieb & Pitchbar (z.B."Technics SL 1210 MKII")
1 Doppel CD-Player, Pitch, Anti-Shock-System, Mastertempo
1 Beschallungsanlage (Endstufe, Boxen usw.) mit ausreichend Leistung
HiFi-Geräte sind keine professionellen Einsatzmittel und werden von 'DJ Alex S. Music+Events’
nur für Kurzdarbietungen geduldet.
6. Sollte ein professioneller Einsatz nicht möglich sein, obliegt es dem Künstler die Veranstaltung durchzuführen. Für aus diesem Grund nicht durchgeführte Veranstaltungen kommt 'DJ Alex S. Music+Events’ für keinerlei Schadensersatz auf.
7. Die Lichtanlage ist dem Veranstalter freigestellt, jedoch sollte Sie vom DJ-Platz aus einfach und schnell zu bedienen sein.
8. Der Veranstalter versichert, dass die elektrischen Anlagen des Auftrittsortes den neusten Verordnungen des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik & Informationstechnik) entsprechen.
9. Insbesondere bei Open_Air Veranstaltungen ist das gesamte technische Equipment vor Nässe zu schützen.
Reparaturkosten für jegliche Beschädigung des technischen Equipments, die nicht durch das 'DJ
Alex S. Music+Events’ -Team verursacht wurden, müssen in voller Höhe vom Veranstalter
ersetzt werden.
Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, muss der Veranstalter für gleichwertigen Ersatz
aufkommen.
10. Findet der Aufbau am Tag vor der Veranstaltung statt, oder muss das 'DJ Alex S. Music+Events’ -Team den Veranstaltungsort verlassen, trägt das Risiko für das gesamte Equipment der Veranstalter.
11. Der Zeitrahmen kann voll und ganz vom Veranstalter bestimmt werden. Die Auftrittsdauer sowie die Vergütung der im Punkt 1. genannten Personen werden individuell vertraglich vereinbart.
12. Die Angebote von 'DJ Alex S. Music+Events’ sind freibleibend. Vertragsabschlüsse werden grundsätzlich von 'DJ Alex S. Music+Events’ schriftlich bestätigt, und zwar unter Hinweis auf diese Bedingungen. Unterbleibt dies z.B. im Interesse einer schnellen Veranstaltungsabwicklung haben diese Bedingungen Gültigkeit. Sie gelten in der jeweils neusten Fassung auch für alle künftigen Abschlüsse.
13. Eine Stornierung ist gegen Gebühr bis 4 Wochen vor Auftragsdatum möglich. Wird der Buchungstermin innerhalb der letzten 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum abgesagt, ist der Gesamtpreis zu erstatten.
14. Die Rechnungen von 'DJ Alex S. Music+Events’ sind unter Berücksichtigung der darin angegebenen Bedingungen von Fristen, gerechnet ab Rechnungsdatum, zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Ein weitergehender Verzugsschaden ist zu ersetzen.
15. Der Künstler und eine Begleitperson sind in Maßen mit Speisen und Getränken kostenlos zu versorgen
16. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bedingung lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine sinnentsprechende, wirksame Bedingung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.
'DJ Alex S. Music+Events’ 2017